Künstliche Intelligenz kann heute erstaunliche Bilder erzeugen. Ein Klick, ein kurzer Text – und schon steht da das perfekte Büro, die makellose Wohnung, das strahlende Team oder das Produkt im schönsten Licht. Praktisch, schnell und manchmal verblüffend gut.
Genau hier wird professionelle Fotografie besonders interessant. Mit dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Transparenzregeln für bestimmte KI-generierte oder wesentlich durch KI veränderte Inhalte. Realistisch wirkende Bilder müssen unter bestimmten Voraussetzungen als künstlich erzeugt oder verändert erkennbar gemacht werden. Ziel ist mehr Transparenz und damit letztlich mehr Vertrauen.
Für die klassische Berufsfotografie ändert sich nicht besonders viel: Ein professionell aufgenommenes und anschließend ganz normal bearbeitetes Foto muss nicht plötzlich mit einem großen „KI“-Hinweis versehen werden. Farbkorrekturen, Belichtung, Retusche, Rauschreduzierung oder vergleichbare Bearbeitung gehören zum fotografischen Handwerk. Auch KI-gestützte Werkzeuge führen nicht automatisch zu einer Kennzeichnungspflicht. Entscheidend ist, ob sich die Bildaussage wesentlich verändert.
Das ist ein wichtiger Unterschied.
Denn natürlich darf ein Foto schön sein. Wir dürfen störende Kabel entfernen, Hautunreinheiten retuschieren, Farben optimieren oder einen Himmel etwas freundlicher gestalten. Fotografie war noch nie eine reine Abbildung dessen, was die Kamera in einem einzigen Moment gesehen hat.
Problematisch wird es dort, wo aus Bearbeitung eine neue Realität entsteht. Wenn plötzlich Möbel in einem Raum stehen, die nie dort waren, ein Gebäude wesentlich verändert wird oder Menschen und Situationen künstlich erzeugt werden, zeigt das Bild möglicherweise nicht mehr die Wirklichkeit, sondern eine überzeugende Vorstellung davon.
Und genau deshalb bekommt das echte Foto einen neuen Wert.
Stellen Sie sich vor, jemand besucht Ihre Website und sieht dort ein modernes Büro, ein sympathisches Team oder ein perfekt präsentiertes Produkt. Die Bilder vermitteln Professionalität und Vertrauen. Umso wichtiger ist, dass dieses Vertrauen auch hält, was das Bild verspricht.
Ein echtes Foto sagt: Das gibt es wirklich. Diese Menschen arbeiten tatsächlich bei uns. Dieses Gebäude steht hier. Dieses Produkt sieht so aus. Diese Räume existieren.
Das klingt selbstverständlich. Ist es aber in einer Welt, in der Bilder immer leichter künstlich erzeugt werden können, längst nicht mehr.
Vielleicht ist das auch ein guter Moment, das eigene Smartphone einmal kurz zur Seite zu legen. Denn natürlich kann ein Handy erstaunlich gute Fotos machen. Für den schnellen Schnappschuss, den Social-Media-Post zwischendurch oder den Blick hinter die Kulissen ist das wunderbar.
Wenn es allerdings um die Darstellung eines Unternehmens, eines Produkts, einer Immobilie oder der eigenen Mitarbeiter:innen geht, darf man sich ruhig fragen: Soll mein Bild nur gut aussehen, oder soll es etwas über mich und mein Unternehmen erzählen?
Professionelle Fotografie kann beides.
Sie verbindet eine durchdachte Bildidee mit Licht, Perspektive, Erfahrung und einer Bildbearbeitung, die das Motiv optimiert, ohne eine Realität zu erfinden, die es gar nicht gibt. Das Ergebnis ist nicht einfach ein „schönes Bild“, sondern eine authentische Bildsprache, die zu einem Unternehmen passt.
Die neue Kennzeichnungspflicht könnte deshalb paradoxerweise eine ziemlich gute Nachricht für uns Fotografen sein.
Je mehr künstlich erzeugte Bilder unseren Alltag prägen, desto wertvoller wird die Gewissheit, dass ein Bild tatsächlich fotografiert wurde. Die Frage „Ist das echt?“ wird künftig vielleicht häufiger gestellt werden.
Und ein echtes Foto hat darauf eine ziemlich sympathische Antwort:
JA
Keine künstliche Villa. Kein virtuelles Büro. Kein perfekt generiertes Team aus Menschen, die es gar nicht gibt. Sondern echte Menschen, echte Räume, echte Produkte und echte Geschichten.
Natürlich hat KI auch in der Fotografie ihren Platz. Sie ist ein hervorragendes Werkzeug und kann Fotograf:innen bei vielen Arbeitsschritten unterstützen. Entscheidend ist, wie wir damit umgehen. Für uns bedeutet professionelle Bildbearbeitung deshalb vor allem: Das, was tatsächlich da ist, bestmöglich sichtbar machen.
Denn manchmal ist die Realität ohnehin viel interessanter als das perfekte KI-Bild.
Und wenn Sie das nächste Mal überlegen, ob Sie die neuen Unternehmensfotos nicht schnell selbst mit dem Handy machen und anschließend „ein bisschen KI darüber laufen lassen“: Machen Sie ruhig zuerst ein Foto.
Und dann lassen Sie uns darüber reden, was daraus werden kann.
Deine BRIGitte Huger
Quelle: wko.at/ooe/gewerbe-handwerk
Nein. Die Kennzeichnungspflicht hängt vom jeweiligen Anwendungsfall und den Vorgaben des AI Act ab. Maßgeblich ist insbesondere, ob realistisch wirkende Inhalte künstlich erzeugt oder wesentlich verändert wurden.
Nein. Fotografien, die ohne generative KI erstellt wurden, unterliegen keiner KI-Kennzeichnungspflicht.
Ja. Helligkeit, Kontrast, Farbkorrekturen, Retusche oder perspektivische Anpassungen gehören seit Jahrzehnten zur professionellen Bildbearbeitung und sind nicht automatisch kennzeichnungspflichtig. Auch der Einsatz KI-gestützter Werkzeuge führt nicht zwangsläufig zu einer Kennzeichnungspflicht.
Nicht pauschal. Wird lediglich der Himmel ersetzt und bleibt der dokumentarische Charakter der Aufnahme erhalten, spricht vieles gegen eine Kennzeichnungspflicht. Werden dagegen wesentliche Bildinhalte künstlich erzeugt oder verändert, kann eine Kennzeichnung erforderlich sein. Die Beurteilung erfolgt immer im Einzelfall.
Authentische Fotografien zeigen echte Mitarbeitende, reale Gebäude und tatsächliche Produkte. Sie stärken Glaubwürdigkeit, Vertrauen und die Wiedererkennbarkeit einer Marke – Eigenschaften, die insbesondere im Premiumsegment entscheidend sind.
KI ist ein leistungsfähiges Werkzeug und eröffnet neue kreative Möglichkeiten. Wenn jedoch Authentizität, Dokumentation, Corporate Identity und Vertrauen im Vordergrund stehen, bleibt professionelle Fotografie die verlässlichere Lösung.
KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die bestehenden Personen, Objekten, Orten, Entitäten oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgetreu erscheinen würden. (Quelle: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content)
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