Künstliche Intelligenz hat die Erstellung von Bildern in kürzester Zeit revolutioniert. Was vor wenigen Jahren noch aufwendig fotografiert werden musste, lässt sich heute oft innerhalb weniger Minuten generieren. Mit den neuen Transparenzvorgaben der Europäischen Union verändert sich jedoch die Nutzung solcher Inhalte grundlegend: Bestimmte KI-generierte Bilder müssen künftig als künstlich erstellt oder manipuliert gekennzeichnet werden.
Für Unternehmen bedeutet das vor allem eines: Authentizität, Glaubwürdigkeit und echte Bildwelten gewinnen weiter an Bedeutung.
Mit dem europäischen AI Act gelten seit August 2026 neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Inhalte. Ziel ist es, Nutzerinnen und Nutzer darüber zu informieren, wenn Bilder, Videos oder andere Medien künstlich erzeugt oder wesentlich durch KI verändert wurden. Insbesondere realistisch wirkende Inhalte sollen als solche erkennbar sein, um Täuschungen vorzubeugen und Vertrauen zu schaffen.
Die Kennzeichnung erfolgt je nach Anwendungsfall unter anderem über maschinenlesbare Informationen. Für Unternehmen lohnt es sich deshalb, bereits bei der Erstellung ihrer Kommunikationsmittel auf Transparenz und Rechtssicherheit zu achten.
Professionelle Bilder sind weit mehr als dekorative Elemente. Sie vermitteln Kompetenz, schaffen Vertrauen und prägen den ersten Eindruck einer Marke.
Wer stattdessen auf KI-generierte Bilder setzt, muss künftig prüfen, ob eine Kennzeichnung erforderlich ist. Darüber hinaus stellt sich eine strategische Frage: Wie glaubwürdig wirkt ein Unternehmen, wenn Kundinnen und Kunden erkennen, dass gezeigte Personen, Räumlichkeiten oder Situationen gar nicht existieren?
Gerade in Bereichen wie Architektur, Hotellerie, Gastronomie, Unternehmenskommunikation, Employer Branding oder Businessporträts erwarten Menschen authentische Einblicke. Echte Bilder schaffen Nähe und dokumentieren tatsächlich vorhandene Leistungen – etwas, das künstlich erzeugte Motive nicht ersetzen können.
Professionelle Fotografien bieten Unternehmen zahlreiche Vorteile:
• Authentische Unternehmensdarstellung: Sie zeigen reale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gebäude, Produkte und Arbeitsabläufe.
• Vertrauensaufbau: Echte Bilder wirken glaubwürdiger und stärken die Beziehung zu Kundinnen und Kunden.
• Individuelle Bildsprache: Statt austauschbarer KI-Motive entstehen unverwechselbare Aufnahmen, die exakt zur Marke passen.
• Rechtliche Sicherheit: Eigene Fotografien vermeiden viele Unsicherheiten hinsichtlich Kennzeichnung, Herkunft oder möglicher Urheberrechtsfragen.
• Langfristiger Markenwert: Hochwertige Bilder bleiben über Jahre ein wichtiger Bestandteil einer professionellen Unternehmenskommunikation.
Professionelle Fotografie dokumentiert Realität. Sie macht Menschen, Unternehmen und Architektur sichtbar, wie sie tatsächlich sind – mit Persönlichkeit, Atmosphäre und einer Bildqualität, die Vertrauen schafft.
KI-Bilder bieten zweifellos interessante kreative Möglichkeiten. Für die Unternehmenskommunikation sollten jedoch auch ihre Grenzen berücksichtigt werden:
• In bestimmten Fällen besteht eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht.
• Authentizität und Glaubwürdigkeit können leiden, wenn künstlich erzeugte Inhalte als solche erkennbar sind.
• KI erzeugt häufig idealisierte oder generische Bildwelten, die wenig Bezug zum tatsächlichen Unternehmen haben.
• Wiedererkennbarkeit und Individualität gehen verloren, wenn ähnliche Motive von vielen Unternehmen genutzt werden.
• Fehler bei Details, Proportionen oder Markenelementen können trotz moderner Systeme weiterhin auftreten und zusätzlichen Prüfaufwand verursachen.
Gerade dort, wo Vertrauen eine zentrale Rolle spielt, sind echte Fotografien oft die überzeugendere Wahl.
Künstliche Intelligenz wird die Bildproduktion dauerhaft verändern und kann kreative Prozesse sinnvoll unterstützen. Gleichzeitig unterstreicht die neue Kennzeichnungspflicht den Wert authentischer Fotografie.
Wer auf professionelle Fotografien setzt, zeigt nicht nur echte Menschen, echte Räume und echte Leistungen, sondern stärkt auch die Glaubwürdigkeit seiner Marke. Gerade in einer Zeit, in der künstlich erzeugte Bilder immer häufiger werden, gewinnen authentische Aufnahmen als unverwechselbares Qualitätsmerkmal weiter an Bedeutung.
Deine BRIGitte Huger
Nein. Die Kennzeichnungspflicht hängt vom jeweiligen Anwendungsfall und den Vorgaben des AI Act ab. Maßgeblich ist insbesondere, ob realistisch wirkende Inhalte künstlich erzeugt oder wesentlich verändert wurden.
Nein. Fotografien, die ohne generative KI erstellt wurden, unterliegen keiner KI-Kennzeichnungspflicht.
Ja. Helligkeit, Kontrast, Farbkorrekturen, Retusche oder perspektivische Anpassungen gehören seit Jahrzehnten zur professionellen Bildbearbeitung und sind nicht automatisch kennzeichnungspflichtig. Auch der Einsatz KI-gestützter Werkzeuge führt nicht zwangsläufig zu einer Kennzeichnungspflicht.
Nicht pauschal. Wird lediglich der Himmel ersetzt und bleibt der dokumentarische Charakter der Aufnahme erhalten, spricht vieles gegen eine Kennzeichnungspflicht. Werden dagegen wesentliche Bildinhalte künstlich erzeugt oder verändert, kann eine Kennzeichnung erforderlich sein. Die Beurteilung erfolgt immer im Einzelfall.
Authentische Fotografien zeigen echte Mitarbeitende, reale Gebäude und tatsächliche Produkte. Sie stärken Glaubwürdigkeit, Vertrauen und die Wiedererkennbarkeit einer Marke – Eigenschaften, die insbesondere im Premiumsegment entscheidend sind.
KI ist ein leistungsfähiges Werkzeug und eröffnet neue kreative Möglichkeiten. Wenn jedoch Authentizität, Dokumentation, Corporate Identity und Vertrauen im Vordergrund stehen, bleibt professionelle Fotografie die verlässlichere Lösung.
KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die bestehenden Personen, Objekten, Orten, Entitäten oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgetreu erscheinen würden. (Quelle: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content)
Praxisbeispiel:
Architekturfotografie und KI – muss zum Beispiel ein ausgetauschter Himmel gekennzeichnet werden?Ein typisches Beispiel aus der Architekturfotografie ist der Austausch eines grauen Himmels gegen einen freundlichen blauen Himmel. Moderne Bildbearbeitungsprogramme nutzen dafür häufig KI-gestützte Werkzeuge.
Ist ein solches Bild kennzeichnungspflichtig?
Nicht zwingend. Entscheidend ist, ob die KI lediglich eine übliche Bildbearbeitung unterstützt oder ob ein realistisches Bild geschaffen wird, das wesentliche Inhalte verändert beziehungsweise eine nicht vorhandene Realität zeigt.
Wird ausschließlich der Himmel ersetzt, während Architektur, Perspektive, Lichtführung und alle relevanten Gebäudedetails unverändert bleiben, spricht vieles dafür, dass dies als klassische Bildbearbeitung einzustufen ist. Eine automatische Kennzeichnungspflicht lässt sich daraus nicht ableiten.
Anders kann die Situation aussehen, wenn durch KI zusätzliche Gebäude, Landschaften, Personen oder andere Bildelemente erzeugt oder wesentliche Teile der Architektur verändert werden. Dann kann eine Kennzeichnung nach dem AI Act erforderlich sein.
Für professionelle Architekturfotografen gilt ohnehin ein hoher dokumentarischer Anspruch: Ziel ist es, die tatsächliche Architektur authentisch und hochwertig darzustellen – nicht eine Realität zu erschaffen, die es nie gegeben hat.
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